Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.1996

Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2001 - 3 A 2373/93   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2001 - 3 A 2373/93 (https://dejure.org/2001,5848)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.01.2001 - 3 A 2373/93 (https://dejure.org/2001,5848)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Januar 2001 - 3 A 2373/93 (https://dejure.org/2001,5848)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsgrundlage für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zur Deckung des Aufwandes für Erschließungsanlagen durch die Gemeinde; Durch den Erschließungsbeitrag erfasste Kosten; Durch Mängel im Vergabeverfahren verursachte Aufwendungen als umlagefähige ...

  • kommunen-in-nrw.de

    Vergabefehler und Erschließungsbeitrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschließungsbeitragsrecht: Erforderlichkeit des Erschließungsaufwands und Gebot der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung; Durch Mängel im Vergabeverfahren verursachter [Mehr-] Aufwand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 717
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 22.08.1975 - IV C 11.73

    Begriff der "endgültigen Herstellung" einer Erschließungsanlage; Maßgeblicher

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2001 - 3 A 2373/93
    Hiervon ausgehend bedarf es keiner abschließenden Klärung, inwiefern das Entstehen der Höhe nach voll ausgebildeter und danach unveränderlicher (sachlicher) Beitragspflichten eine (zusätzliche) zeitliche Begrenzung des maßgeblichen Erkenntnishorizontes ergibt, vgl. zur Unveränderlichkeit einmal entstandener sachlicher Beitragspflichten: BVerwG, Urteil vom 22. August 1975 - IV C 11.73 - BVerwGE 49, 131; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 5. Aufl., § 15 Rdn. 22, weil eine solche Betrachtung vorliegend zu keinem anderen Ergebnis führen würde: Sachliche Beitragspflichten können erst entstehen, wenn der umlagefähige Erschließungsaufwand für die Gemeinde berechenbar ist.

    vgl. zur Berechenbarkeit des umlagefähigen Aufwandes als Voraussetzung für das Entstehen sachlicher Beitragspflichten: BVerwG, Urteil vom 22. August 1975 - IV C 11.73 -, a.a.O.; Driehaus, a.a.O., § 19 Rdn. 6 und 8 f.

  • BGH, 27.06.1985 - VII ZR 23/84

    Keine Haftung des Auftraggebers für den Vorunternehmer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2001 - 3 A 2373/93
    vgl. BGH, Urteil vom 27. Juni 1985 - VII ZR 23/84 -, NJW 1985, 2475.
  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 28.76

    Umfang des Erschließungsaufwands; Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2001 - 3 A 2373/93
    vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1979 - 4 C 28.76 -, KStz 1980, 68; Urteil vom 13. Dezember 1985 - 8 C 66.64 -, NVwZ 1986, 925; Urteil vom 10. November 1989 - 8 C 50.88 -, NVwZ 1990, 870; Urteil vom 23. Februar 2000 - 11 C 3.99 - KStZ 2000, 213; vgl. ferner VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. November 1993 - 2 S 2623/89 -.
  • BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs.

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2001 - 3 A 2373/93
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. September 1997 - 8 B 144.97 -.
  • BVerwG, 23.02.2000 - 11 C 3.99

    Erschließungsaufwand; Fremdfinanzierungszinsen; Gesamtdeckungsprinzip;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2001 - 3 A 2373/93
    vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1979 - 4 C 28.76 -, KStz 1980, 68; Urteil vom 13. Dezember 1985 - 8 C 66.64 -, NVwZ 1986, 925; Urteil vom 10. November 1989 - 8 C 50.88 -, NVwZ 1990, 870; Urteil vom 23. Februar 2000 - 11 C 3.99 - KStZ 2000, 213; vgl. ferner VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. November 1993 - 2 S 2623/89 -.
  • BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 50.88

    Beitragsfähikeit von erheblichen Mehrkosten - Ablehnung der Beitragsfähigkeit -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2001 - 3 A 2373/93
    vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1979 - 4 C 28.76 -, KStz 1980, 68; Urteil vom 13. Dezember 1985 - 8 C 66.64 -, NVwZ 1986, 925; Urteil vom 10. November 1989 - 8 C 50.88 -, NVwZ 1990, 870; Urteil vom 23. Februar 2000 - 11 C 3.99 - KStZ 2000, 213; vgl. ferner VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. November 1993 - 2 S 2623/89 -.
  • BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 16.76

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand; Mitverwendung privater Einrichtungen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2001 - 3 A 2373/93
    vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 1979 - 4 C 16.76 -, Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 24 S. 16 (18); Urteil vom 23. Mai 1980 - 4 C 69 und 70.77 -, Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 27 S. 24 (26).
  • VGH Bayern, 30.01.1992 - 6 B 88.2083

    Erforderlichkeit der seitens der Gemeinde in Ansatz gebrachten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2001 - 3 A 2373/93
    vgl. dazu BayVGH, Urteil vom 30. Januar 1992 - 6 B 88.2083 -, BayVBl. 1992, 536; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 5. Aufl., § 15 Rdn. 19, wo jeweils eine Differenz von ca. 24 % zwischen tatsächlich entstandenem Aufwand und den von einem Sachverständigen als unerlässlich ermittelten Kosten (noch) als unschädlich bewertet wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1993 - 2 S 2623/89

    Erschließungsbeitrag: Erforderlichkeit der Kosten einer Erschließungsanlage -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2001 - 3 A 2373/93
    vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1979 - 4 C 28.76 -, KStz 1980, 68; Urteil vom 13. Dezember 1985 - 8 C 66.64 -, NVwZ 1986, 925; Urteil vom 10. November 1989 - 8 C 50.88 -, NVwZ 1990, 870; Urteil vom 23. Februar 2000 - 11 C 3.99 - KStZ 2000, 213; vgl. ferner VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. November 1993 - 2 S 2623/89 -.
  • BVerwG, 27.06.1968 - VIII C 66.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2001 - 3 A 2373/93
    vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1979 - 4 C 28.76 -, KStz 1980, 68; Urteil vom 13. Dezember 1985 - 8 C 66.64 -, NVwZ 1986, 925; Urteil vom 10. November 1989 - 8 C 50.88 -, NVwZ 1990, 870; Urteil vom 23. Februar 2000 - 11 C 3.99 - KStZ 2000, 213; vgl. ferner VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. November 1993 - 2 S 2623/89 -.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 2 L 4/12

    Erstattung von Mehrkosten für die Herstellung einer Grundstückszufahrt

    Es können auch solche Aufwendungen erstattungsfähig sein, die für tatsächlich technisch nicht erforderliche, nicht mängelfrei hergestellte, auf der Grundlage der Vertragsbeziehungen zwischen der Gemeinde und dem Bauunternehmer nicht abrechnungsfähige oder überhaupt nicht erbrachte Leistungen getätigt worden sind, soweit sich die Gemeinde bei ihrer Entscheidung, vom Bauunternehmer in Rechnung gestellte Einzelleistungen anzuerkennen und zu bezahlen innerhalb jenes Entscheidungsspielraums bewegt hat, der ihr im Rahmen der Pflicht zur sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung zur Verfügung steht (vgl. OVG Münster, Urt. v. 23.01.2001 - 3 A 2373/93 -, NVwZ-RR 2002, 717; OVG Magdeburg, Urt. v. 07.07.2011 - 4 L 401/08 -, juris, RdNr. 83).(Rn.70).

    Jedenfalls können - ebenso wie bei Erschließungsbeiträgen (vgl. hierzu OVG NW, Urt. v. 23.01.2001 - 3 A 2373/93 -, NVwZ-RR 2002, 717, RdNr. 5 in Juris) - auch solche Aufwendungen erstattungsfähig sein, die für tatsächlich technisch nicht erforderliche, nicht mängelfrei hergestellte, auf der Grundlage der Vertragsbeziehungen zwischen der Gemeinde und dem Bauunternehmer nicht abrechnungsfähige oder überhaupt nicht erbrachte Leistungen getätigt worden sind.

    Auf derartige Umstände kann sich der Erstattungspflichtige jedenfalls dann nicht mit Erfolg berufen, wenn sich die Gemeinde bei ihrer Entscheidung, vom Bauunternehmer in Rechnung gestellte Einzelleistungen anzuerkennen und zu bezahlen, auch wenn möglicherweise vorhandene Minder- und Mängelleistungen zur Rechnungskürzung berechtigen könnten, innerhalb jenes Entscheidungsspielraums bewegt hat, der ihr im Rahmen der Pflicht zur sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung zur Verfügung steht (vgl. OVG NW, Urt. v. 23.01.2001, a.a.O.; OVG LSA, Urt. v. 07.07.2011 - 4 L 401/08 -, Juris, RdNr. 83).

    Die auf dieser Erkenntnisgrundlage von der Gemeinde anzustellende Prognose, ob und inwieweit Preisanpassungs- bzw. Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Bauunternehmer mit Aussicht auf Erfolg geltend gemacht werden können, wird dadurch, dass später womöglich weitere Umstände zu Tage treten, die eine andere Beurteilung gebieten könnten, weder fehlerhaft noch ist sie unter Einbeziehung dieser Umstände zu aktualisieren und ggf. zu ändern (vgl. zum Ganzen: OVG NW, Urt. v. 23.01.2001, a.a.O., RdNr. 8 in Juris).

  • VGH Bayern, 14.07.2010 - 6 B 08.2254

    Straßenausbaubeitrag; Ortsstraße; Erneuerung; Erneuerungsbedürftigkeit; übliche

    Es bestand daher zu diesem Zeitpunkt auch kein Anlass für Aufklärungsmaßnahmen seitens der Klägerin, die eine Verschiebung des Entstehungszeitpunkts zur Folge hätten haben können (vgl. OVG NW, Urteil vom 23.01.2001, 3 A 2373/93 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2011 - 4 L 401/08

    Zu Fragen des (erschließungsbeitragsrechtlichen) Anlagenbegriffs und der

    Auf derartige Umstände kann sich der Beitragspflichtige dann nicht mit Erfolg berufen, wenn sich die Gemeinde bei ihrer Entscheidung, vom Bauunternehmer in Rechnung gestellte Einzelleistungen anzuerkennen und zu bezahlen, auch wenn möglicherweise vorhandene Minder- und Mängelleistungen zur Rechnungskürzung berechtigen könnten, innerhalb jenes Entscheidungsspielraums bewegt hat, der ihr im Rahmen der Pflicht zur sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung zur Verfügung steht und seine beitragsrechtliche Konkretisierung in § 129 Abs. 1 Satz 1 BauGB erfahren hat (OVG NW, Urt. v. 23.01.2001 - 3 A 2373/93 -, zit. nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2005 - 3 A 877/03

    Herstellung und Gebrauchstauglichkeit einer Straße

    vgl. das Urteil des Senats vom 29. November 1996 - 3 A 2373/93 -, NWVBl 1997, 424.

    vgl. das Urteil des Senats vom 23. Januar 2001 - 3 A 2373/93 - (mit Bezugnahme auf seinen Beschluss vom 30. Dezember 1997 - 3 A 2373/93 -), NVwZ-RR 2002, 717, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2001 - 9 B 23.01 -, NVwZ-RR 2001, 711.

  • VG Düsseldorf, 05.03.2002 - 17 K 6590/00

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zur Zahlung von Straßenbaubeiträgen;

    Diesen weiten gemeindlichen Ermessensrahmen hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen gerade hinsichtlich der Begleichung von Unternehmerrechnungen und der Geltendmachung von Gewährleistungsrechten anerkannt, Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Januar 2001 - 3 A 2373/93.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2016 - 15 A 1588/14

    Ermitteln des beitragsfähigen Aufwands nach den tatsächlichen Aufwendungen für

    vgl. in diesem Zusammenhang aber auch OVG NRW, Urteil vom 23. Januar 2001 - 3 A 2773/93 -, NVwZ-RR 2002, 717 f., zum Entscheidungsspielraum der Gemeinde, im Einzelfall Rechnungskürzungen gegenüber dem Bauunternehmer vorzunehmen.
  • VGH Bayern, 24.06.2020 - 6 ZB 20.166

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem

    Es bestand daher zu diesem Zeitpunkt auch kein Anlass für Aufklärungsmaßnahmen seitens der Beklagten, die eine Verschiebung des Entstehungszeitpunkts zur Folge hätten haben können (vgl. OVG NW, U.v. 23.01.2001 - 3 A 2373/93 - juris).
  • VG Göttingen, 22.08.2005 - 3 A 3450/02

    Abschnittsbildung; Abschnittsbildungsbeschluss; Anliegergrundstück;

    Dieser Vergleichsabschluss ist unter dem Gesichtspunkt wirtschaftlich verstandener Erforderlichkeit u.a. des Straßenausbauaufwandes nicht zu beanstanden (vgl. OVG Münster, Urteil vom 23.01.2001 - 3 A 2373/93 -, GemHH 2003, 64/65).
  • VG Arnsberg, 04.06.2009 - 6 K 181/08

    Betimmung des Zeitpunkts für das Entstehen einer Erschließungsbeitragspflicht für

    vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1979 - 4 C 28.76 -, BVerwGE 59, 249 ff., Urteil vom 23. Februar 2000 - 11 C 3.99 -, BVerwGE 110, 344 ff.; OVG NRW, Urteil vom 23. Januar 2001 - 3 A 2373/93 -, NVwZ-RR 2002, 717; Driehaus, Die sachliche Richtigkeit der "letzten Unternehmerrechnung" im Erschließungsbeitragsrecht, a.a.O.
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.1996 - 3 A 2373/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2625
OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.1996 - 3 A 2373/93 (https://dejure.org/1996,2625)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.11.1996 - 3 A 2373/93 (https://dejure.org/1996,2625)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Erschließungsbeitragsrecht: "Unterbau" kein Merkmal der endgültigen Herstellung einer Straße; Erfüllung der Herstellungsmerkmale bei mängelbehafteter Ausführung; Gebot der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Oberflächenbefestigung; Tragschichten einer Erschließungsanlage; Herstellungsmerkmale; Bestandteile eines konkreten Bauprogramms; Endgültige Herstellung einer Straße; Teileinrichtungen; Mängelbehaftete Ausführung; Angemessenheit; Kosten; Gebot der sparsamen und ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1997, 1073 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 15.05.2013 - 9 C 3.12

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsbeitragssatzung; Erschließungsanlage;

    Eine derartige Einschränkung wäre für die beitragspflichtigen Anlieger intransparent und würde zu einer unangemessenen Risikoverlagerung zu ihren Lasten führen (vgl. OVG Münster, Urteile vom 19. August 1988 - 3 A 1967/86 - NWVBl 1989, 244 = juris Rn. 20 und vom 29. November 1996 - 3 A 2373/93 - NWVBl 1997, 424 = juris Rn. 8 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2018 - 15 B 616/18

    Orientierung des straßenbaubeitragsrechtlichen weiten Anlagenbegriffs am

    Die endgültige Herstellung wäre nur dann zu verneinen, wenn die Mängel die Gebrauchstauglichkeit der Erschließungsanlage ausschließen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 29. November 1996 - 3 A 2373/93 -, juris Rn. 8; Bay. VGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2016 - 6 ZB 15.2786 -, juris Rn. 7, und vom 13. Juni 2016 - 6 ZB 14.2404 -, juris Rn. 7, was jedoch auch die Beschwerde nicht geltend macht.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2011 - 6 A 11029/10

    Anlieger der Straße Sonneneck in Koblenz-Ehrenbreitstein müssen vorerst keine

    Für einen Anlieger ist nämlich nicht zu erkennen, ob ein hergestellter Fahrbahnbelag auf einen entsprechenden Unterbau aufgebracht wurde (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. November 1996 - 3 A 2373/93 -, juris; Driehaus, a.a.O. § 11 Rn. 64).
  • VGH Bayern, 13.06.2016 - 6 ZB 14.2404

    Erschließungsbeitrag für neue selbständige Erschließungsanlage (Anbaustraße)

    Die endgültige Herstellung wäre nur dann zu verneinen, wenn die Mängel die Gebrauchstauglichkeit der Erschließungsanlage ausschlössen (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.1999 - 6 ZB 99.1102 - juris Rn. 6; OVG NRW, U.v. 29.11.1996 - 3 A 2373/93 - NWVBl 1997, 424).
  • VG Bayreuth, 24.10.2023 - B 4 K 21.283

    Festsetzung von Erschließungsbeiträgen, historische Straße (verneint),

    Die endgültige Herstellung wäre nur dann zu verneinen, wenn die Mängel die Gebrauchstauglichkeit der Erschließungsanlage ausschlössen (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.1999 - 6 ZB 99.1102 - juris Rn. 6; OVG NRW, U.v. 29.11.1996 - 3 A 2373/93 - NWVBl 1997, 424).
  • VG Aachen, 21.12.2009 - 4 K 56/09

    Rechtsgrundlage für die Heranziehung zu einem Straßenbaubeitrag für die

    Zwar ist bei der Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes im Regelfall von den Kosten auszugehen, die der Gemeinde für die Herstellung der Anlage tatsächlich entstanden sind, jedoch können dazu auch solche Aufwendungen zählen, die durch Mängel im Vergabeverfahren verursacht worden sind oder die für technisch nicht erforderliche, nicht mängelfrei hergestellte, auf der Grundlage der Vertragsbeziehungen zwischen der Gemeinde und dem Bauunternehmer nicht abrechnungsfähige oder überhaupt nicht erbrachte Leistungen getätigt worden sind, vgl. jeweils zum insoweit gleichgelagerten Erschließungsbeitragsrecht OVG NRW, Urteil vom 29. November 1996 - 3 A 2373/93 -, S. 16ff des Urteilsabdrucks; OVG NW, Urteil vom 23. Januar 2001 - 3 A 2373/93 -, S. 11ff des Urteilsabdrucks.

    Der Grundsatz der Erforderlichkeit ist insoweit erst dann verletzt, wenn augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d. h., wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreicht haben, also schlechthin unvertretbar sind, vgl. OVG NRW, Urteile vom 29. November 1996 vom 23. Januar 2001, a. a. O. Soweit etwa die Umstände einer Auftragsvergabe Zweifel an der Angemessenheit von geforderten Preisen erwecken können, ist die Grenze der Erforderlichkeit noch nicht überschritten, wenn der tatsächlich entstandene Aufwand die als unerlässlich ermittelten Kosten um ca. 24 % übersteigt, vgl. Driehaus, a. a. O., Rdnr. 19, m. w. N. Diese Maßstäbe sind nach Auffassung der Kammer auf die vorliegende Fallgestaltung übertragbar, denn es kann keinen Unterschied machen, ob die Stadt mit den einzelnen Bauunternehmen selbst abrechnet oder aber mit einem "Generalunternehmer", der aufgrund ihm vorliegender Angebote die Bauarbeiten zu einem Pauschalpreis vergeben und sodann die von ihm ermittelten Kosten der Stadt in Rechnung gestellt hat.

  • VGH Bayern, 13.06.2016 - 6 ZB 14.2405

    Erschließungsbeitrag für neue selbständige Erschließungsanlage (Anbaustraße)

    Die endgültige Herstellung wäre nur dann zu verneinen, wenn die Mängel die Gebrauchstauglichkeit der Erschließungsanlage ausschlössen (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.1999 - 6 ZB 99.1102 - juris Rn. 6; OVG NRW, U.v. 29.11.1996 - 3 A 2373/93 - NWVBl 1997, 424).
  • VG Düsseldorf, 14.12.1999 - 17 K 4066/98

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer erneuten Vorausleistung auf einen

    Denn das Merkmal "Unterbau" ist kein Herstellungsmerkmal im Sinne der erstmaligen Herstellung, selbst wenn dieses Merkmal in der entsprechenden Erschließungsbeitragssatzung aufgeführt ist, vgl. nur Driehaus, a.a.O., § 11 Rn 53; BVerwG, Beschluß vom 1. September 1997 - 8 B 144.97 -, in: DVBl. 1998, 54 (55); OVG NRW, Urteil vom 29. November 1996 - 3 A 2373/93 -, in: NWVBl.
  • VG Meiningen, 21.04.2004 - 1 K 631/99

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeitrags; Erschließung; Beitrag; Anlage;

    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn sich die Gemeinde etwa bei der Vergabe der Aufträge ohne dies rechtfertigende sachliche Gründe nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d. h., wenn die Kosten in für die Beklagte erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (OVG Koblenz, Urteil vom 09.04.1997 - 6 A 12010/96 -, NVwZ-RR 1998, 327 f., zitiert nach Juris; OVG Münster, Urteil vom 29.11.1996 - 3 A 2373/93 -, NWVBI.
  • VG Köln, 10.06.2014 - 14 K 502/13

    Gebührenzahler müssen Mehrkosten für Ökostrom zahlen

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 29. Januar 1980 - 2 A 262/79 - juris, Rn. 11 und vom 29. November 1996 - 3 A 2373/93 - juris, Rn. 21 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2005 - 3 A 877/03

    Herstellung und Gebrauchstauglichkeit einer Straße

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.1998 - 3 A 5078/94

    Erschließungsbeitrag; Zum Anbau bestimmter Weg; Rezeß

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